HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine maschinelle Übersetzung handelt, die ein grundlegendes Verständnis unserer Webinhalte vermittelt. Es handelt sich um eine wörtliche Übersetzung, und bestimmte Wörter werden möglicherweise nicht genau übersetzt. De Kempenaer Advocaten N.V. haftet nicht für die Richtigkeit der Übersetzungen, die mit diesem Dienst erstellt wurden.

Inhaltsübersicht

Regelmäßige Abwesenheit aufgrund von Krankheit

Wiederholte krankheitsbedingte Abwesenheit ist ein Entlassungsgrund

Wiederkehrende, kurzfristige Abwesenheit wegen Krankheit ist einer der so genannten Kündigungsgründe gemäß Abschnitt 7:669(3) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für diesen Entlassungsgrund sollten Sie einen Antrag beim Bezirksgericht einreichen.

Artikel 7: 669 Absatz 3 c BW

1. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag kündigen, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt und es nicht möglich oder zumutbar ist, den Arbeitnehmer innerhalb einer angemessenen Frist an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz wieder einzustellen, entweder mit oder ohne Ausbildung. Eine Wiedereinstellung ist in jedem Fall nicht naheliegend, wenn dem Arbeitnehmer Handlungen oder Unterlassungen im Sinne von Absatz 3 Buchstabe e vorgeworfen werden können.

2. (…)

3. Ein triftiger Grund im Sinne von Absatz 1 ist gegeben:

(…)

c. die regelmäßige Unfähigkeit, die vereinbarte Arbeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung des Arbeitnehmers mit unzumutbaren Folgen für den Betrieb zu verrichten, sofern die regelmäßige Unfähigkeit, die vereinbarte Arbeit zu verrichten, nicht auf eine unzureichende Fürsorge des Arbeitgebers für die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers zurückzuführen ist und es plausibel ist, dass innerhalb von 26 Wochen keine Genesung eintritt und die vereinbarte Arbeit nicht in abgewandelter Form innerhalb dieses Zeitraums verrichtet werden kann;

Voraussetzungen für eine Entlassung wegen regelmäßigen Fernbleibens von der Arbeit

Der Arbeitgeber muss glaubhaft machen, dass das regelmäßige Fernbleiben vom Arbeitsplatz unzumutbare Folgen für die Betriebsführung hat. Dazu gehören z. B. ein unverhältnismäßig hoher Druck auf Kollegen, die ständig Arbeit übernehmen müssen, ernsthafte Probleme, Ersatz zu finden, Stagnation eines Produktionsprozesses usw.

Es darf kein Zusammenhang zwischen dem regelmäßigen Fernbleiben vom Arbeitsplatz und einer unzureichenden Sorge des Arbeitgebers für die Arbeitsbedingungen bestehen.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber glaubhaft machen, dass innerhalb von 26 Wochen keine wesentliche Besserung zu erwarten ist und die geforderte Arbeit auch in dieser Zeit nicht in abgewandelter Form geleistet werden kann. Kann die Abwesenheit durch eine Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeit verringert werden, so kann dies kein Grund für eine Kündigung sein. Mit dem Antrag auf Auflösung muss der Arbeitgeber ein Gutachten des UWV vorlegen (Abschnitt 7:671b, Unterabschnitt 4, BW).

Tipps / Checkliste

  • Prüfen Sie, ob anstelle der Krankheit kein schuldhaftes Verhalten vorliegt, z. B. wenn der Arbeitnehmer immer gegen das Protokoll über die Krankschreibung verstößt oder sich immer nach dem Wochenende krank meldet. Wenn dies der Fall ist, ist eine Ablehnung aus diesem Grund wahrscheinlicher.
  • Prüfen Sie, ob die Ursache der Abwesenheit (teilweise) arbeitsbedingt ist und, falls ja, ob eine Anpassung der Arbeitszeit oder des Arbeitsplatzes zu einer Verringerung der Abwesenheit führt.
  • Besprechen Sie mit dem Mitarbeiter, dass die Abwesenheit den Geschäftsbetrieb stört, und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen.
  • Führen Sie nach Möglichkeit ein Protokoll über die Probleme, die die Abwesenheit für das Unternehmen mit sich bringt.

Rückerstattung 

In der Regel hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Übergangsgeld, es sei denn, ihn trifft auch ein Verschulden. Liegt ein Verschulden des Arbeitgebers vor, ist auch eine angemessene Entschädigung möglich.

Siehe auch

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