HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine maschinelle Übersetzung handelt, die ein grundlegendes Verständnis unserer Webinhalte vermittelt. Es handelt sich um eine wörtliche Übersetzung, und bestimmte Wörter werden möglicherweise nicht genau übersetzt. De Kempenaer Advocaten N.V. haftet nicht für die Richtigkeit der Übersetzungen, die mit diesem Dienst erstellt wurden.

Inhaltsübersicht

Kann ich als Vermieter eine Verlängerung eines befristeten Mietvertrags vorschlagen?

Das Notstandsgesetz zur befristeten Verlängerung von Zeitmietverträgen gibt Mietern die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung von Zeitmietverträgen zu stellen. Aber auch als Vermieter können Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen. Wie funktioniert das und was sind die Unterschiede?

Der Vorschlag des Mieters muss innerhalb einer Woche erfolgen, nachdem Sie den Mieter schriftlich über (1) das Ende des Mietvertrags und (2) die Möglichkeiten des Notstandsgesetzes informiert haben. Als Vermieter können Sie auch außerhalb der Laufzeit einen Verlängerungsantrag stellen.

Wie beim Vorschlag des Mieters sieht das Gesetz eine maximale Verlängerungsfrist vor. Sie können vorschlagen, die Miete um 1, 2 oder 3 Monate zu verlängern, aber niemals bis zu einem Datum, das nach dem 1. September 2020 liegt.

Bitte beachten Sie, dass der Minister die Geltungsdauer des Gesetzes verlängern kann. Ist dies der Fall, kann der Mieter eine zweite Verlängerung beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie die erste Verlängerung vorgeschlagen haben. Wenn Sie absehen, dass Sie die Immobilie kurz nach Ablauf der Verlängerungsfrist benötigen werden, kann es daher ratsam sein, keinen Antrag zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Mieter nach der Verlängerung erneut über das Enddatum des Mietverhältnisses informieren müssen.

Wir können helfen. Rufen Sie unsere Spezialisten unter 026-3522824 an oder schicken Sie eine E-Mail an huurrecht@dekempenaer.nl. Wir können Ihnen auch mehr über die Möglichkeiten unseres 'Spoedwet-spoedpakket' erzählen, mit dem wir alle Ihre Sorgen in Bezug auf Verlängerungsanträge abnehmen.

Lesen Sie mehr über das Notstandsgesetz?

Lesen Sie unsere Blog-Serie.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Print

Möchten Sie mehr erfahren?

Neem contact met ons op!

E-Mail

AKTIE

Facebook
Pinterest
Twitter
LinkedIn