Wenn der Mieter mit der Ablehnung der Verlängerung durch den Vermieter nicht einverstanden ist, muss er ein Verfahren einleiten. Nur wenn der Vermieter sich aus einem nicht im Gesetz genannten Grund weigert, muss der Vermieter das Verfahren einleiten.
Der Gesetzgeber hat sich für ein niedrigschwelliges Verfahren entschieden, ein Antragsverfahren vor dem Bezirksgericht des Ortes, an dem sich die Immobilie befindet. Da es sich um ein Verfahren vor dem Bezirksgericht handelt, sind die Parteien nicht verpflichtet, einen Anwalt hinzuzuziehen. Es ist jedoch ratsam, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, nicht zuletzt deshalb, weil gegen eine Entscheidung des Bezirksgerichts kein Rechtsmittel eingelegt werden kann (weitere Einzelheiten siehe unten).
Geschrieben
Die Gerichte bearbeiten dringende Fälle trotz dieser Maßnahmen. Verfahren, die sich auf das Notstandsgesetz stützen, werden im Allgemeinen als dringend angesehen. Das Gericht leitet den Antrag an den Gegner des Antragstellers - in der Regel den Vermieter - weiter. Der Vermieter kann sich gegen den Antrag verteidigen und eine Klageerwiderung einreichen.
Das weitere Verfahren kann schriftlich durchgeführt werden: Beide Parteien können dann schriftlich antworten. Der Fall kann auch mit einer Anhörung über eine Telefonverbindung (Bild) erledigt werden. Grundsätzlich findet keine mündliche Anhörung mit physischer Anwesenheit der Parteien statt.
Keine Berufung
Gegen die Entscheidung (Beschluss) des Unterbezirksgerichts kann grundsätzlich keine Berufung oder Kassationsbeschwerde eingelegt werden. Unter besonderen Umständen kann dennoch ein Rechtsbehelf möglich sein.
Unsere Abteilung Mietrecht kann Sie bei diesem Verfahren unterstützen. Möchten Sie mehr über unser Emergency Act-Paket erfahren oder Ihre Situation unverbindlich besprechen? Rufen Sie einen unserer Anwälte in der Abteilung Mietrecht an: 026-352 28 24 oder E-Mail: huurrecht@dekempenaer.nl.
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