HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine maschinelle Übersetzung handelt, die ein grundlegendes Verständnis unserer Webinhalte vermittelt. Es handelt sich um eine wörtliche Übersetzung, und bestimmte Wörter werden möglicherweise nicht genau übersetzt. De Kempenaer Advocaten N.V. haftet nicht für die Richtigkeit der Übersetzungen, die mit diesem Dienst erstellt wurden.

Inhaltsübersicht

Freiheitsentzug wegen Bedrohung mit Corona: eine Aktualisierung

Die Drohung, jemanden mit einer schweren Krankheit zu infizieren, ist in den Niederlanden illegal und strafbar. Die Drohung, jemanden mit dem Coronavirus anzustecken, ist daher ebenfalls nicht zulässig. Aber ist die Bedrohung durch das Coronavirus schlimmer als die Bedrohung durch andere Krankheiten? Nach Ansicht des Richters ist das der Fall, wie meine Analyse der jüngsten Urteile zeigt.

Härtere Strafen?

Im April 2020 habe ich über den Einfluss des Corona-Virus auf unser Strafrecht geschrieben:"Corona-Virus verursacht härtere Strafen". In diesem Artikel habe ich u.a. geschrieben, dass die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass die Drohung mit Corona strafbar ist und daher höhere Strafen nach sich zieht. Auch danach bleibt der Corona-Virus in unserem Strafrecht deutlich präsent, bis hin zur Aufhebung von Verhandlungen durch kranke Richter.

Im November 2020 widmete das BNR-Nachrichtenradio einen Beitrag der Verschärfung der Strafen für die Bedrohung durch das Coronavirus. In diesem Radiobeitrag durfte ich die härtere Strafe für die Drohung mit dem Coronavirus erläutern. Der Grund für die strengeren Strafen ist, dass es in der heutigen Zeit, in der die Angst vor dem Coronavirus groß ist, noch schädlicher ist, wenn man diese Angst ausnutzt.

Eine Aktualisierung

In der Zwischenzeit gab es mehrere Gerichtsverfahren wegen Drohungen, in denen der Richter auch über die Frage entscheiden musste, ob die Drohung mit dem Coronavirus ein erschwerender Umstand ist. Ich habe die Urteile recherchiert und kann feststellen, dass dies tatsächlich der Fall ist. Im Falle einer "gewöhnlichen" Bedrohung werden in der Regel keine Haftstrafen verhängt. In "Corona"-Strafsachen scheint dies jedoch der Fall zu sein. Ich werde auf einige Beispiele eingehen.

Der Fall vor dem Berufungsgericht Arnheim-Leeuwarden vom November 2020 ist ein gutes Beispiel für eine "Corona"-Drohung. Der Verdächtige hatte "corona corona" gerufen und die Polizeibeamten, die ihn festnehmen wollten, angeschrien. Das Berufungsgericht vertrat ausdrücklich die Auffassung, dass dies eine Bedrohung für die BOAs darstellt. Nach Ansicht des Berufungsgerichts war dies völlig inakzeptabel und nur eine harte Strafe wäre angemessen gewesen. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Wochen verurteilt.

Dasselbe Berufungsgericht verhängte in einem Urteil vom Mai 2020 ebenfalls eine Haftstrafe. In diesem Fall hatte sich der Angeklagte einem Sicherheitsbeamten genähert und ihm aus kurzer Entfernung ins Gesicht gehustet, wobei er unter anderem rief: "Ich gebe Ihnen das Virus". Der Verdächtige wurde zu einer Freiheitsstrafe von 10 Wochen verurteilt.

Abschließend möchte ich noch auf das Urteil des Berufungsgerichts De Bosch vom April 2020 hinweisen. Der Verdächtige, der in der Zusammenfassung als "coronaspuger" bezeichnet wird, bedrohte mehrere Personen. Unter anderem ging er auf mehrere Personen zu, während er hustete und "Achtung, Corona, Corona" rief. Anschließend widersetzte er sich der Verhaftung durch die Polizei und bedrohte und bespuckte die Polizeibeamten, während er sie vor Corona warnte. Besonders schlimm finden es die Richter in diesem Fall, dass der Angeklagte die Angst vor Corona missbraucht hat. Für diese Straftaten wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Monaten verurteilt.

Kontamination mit Korona

Wie ich bereits in einem früheren Artikel geschrieben habe, ist die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass die Drohung, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, härter bestraft werden muss. Sind die Richter mit dieser Vorgehensweise einverstanden? Meine Analyse der Urteile zeigt, dass die Richter tatsächlich der gleichen Meinung sind und dass dagegen streng vorgegangen werden muss. Es werden sogar Freiheitsstrafen verhängt, was bei Drohungen nicht die Regel ist.

Für Fragen oder Beratung: bitte kontaktieren Sie mich per E-Mail oder telefonisch unter 026-352 28 25.

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