HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine maschinelle Übersetzung handelt, die ein grundlegendes Verständnis unserer Webinhalte vermittelt. Es handelt sich um eine wörtliche Übersetzung, und bestimmte Wörter werden möglicherweise nicht genau übersetzt. De Kempenaer Advocaten N.V. haftet nicht für die Richtigkeit der Übersetzungen, die mit diesem Dienst erstellt wurden.

Inhaltsübersicht

Nach den Sommerferien wird Ihr Kind in eine weiterführende Schule gehen. Ein neuer Abschnitt im Leben des Kindes!

Finanziell ändert sich viel: Bücher müssen gekauft werden, aber vielleicht auch ein Laptop oder ein Telefon. Oft muss Ihr Kind auch eine Zahnspange tragen und Sie müssen für öffentliche Verkehrsmittel bezahlen. Diese Kosten sind nebensächlich, aber sie summieren sich zu einer erheblichen finanziellen Belastung.

Dies kann bei geschiedenen Eltern zu Diskussionen führen: Wer soll was bezahlen?

Was steht im Erziehungsplan?

Als Eltern haben Sie - wenn alles gut geht - einen Erziehungsplan aufgestellt, der auch den finanziellen Beitrag enthält. Es ist möglich, dass in diesem Artikel besondere Vereinbarungen über zusätzliche Kosten für Ihren Sohn oder Ihre Tochter getroffen worden sind. Zum Beispiel, dass Sie das Schulgeld im Verhältnis zu Ihren Verpflichtungen bezahlen. Das kann natürlich zu einigen Diskussionen führen, aber es ist klar, dass ein Beitrag geleistet werden muss.

Vielleicht haben Sie außerhalb des Elternschaftsplans Vereinbarungen über den Beitrag zu einem Fahrrad getroffen. Auch wenn diese Vereinbarungen nicht gerichtlich festgestellt wurden, sind sie dennoch verbindlich.

Keine zusätzlichen finanziellen Vereinbarungen

Es ist auch möglich, dass Sie keine diesbezüglichen Vereinbarungen getroffen haben oder dass das Gericht die Höhe des Kindesunterhalts in einem Verfahren festgelegt hat.

In diesem Fall gilt die Grundregel, dass der Elternteil, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat, die Kosten für Pflege und Erziehung trägt. Dieser Elternteil erhält häufig auch Kindesunterhalt und Kindergeld. Dieser Elternteil kann dann um einen zusätzlichen Beitrag bitten, aber ein zusätzlicher Beitrag ist keine Verpflichtung.

3 Tipps

Wie können Sie diese Situation vermeiden oder wie gehen Sie mit ihr um?

  1. Treffen Sie bereits in Ihrem Elternplan Vereinbarungen über Schul- und Studienkosten. Auch wenn es noch lange dauert, bis Ihr Kind in die weiterführende Schule geht oder ein Studium beginnt. Es ist besser, auf Diskussionen darüber vorbereitet zu sein.
  2. Einigen Sie sich gemeinsam oder mit Hilfe eines Mediators auf diese Kosten und halten Sie diese Vereinbarungen schriftlich fest.
  3. Vielleicht gibt es Gründe für eine Anpassung des Kindergeldes. Zum Beispiel wegen einer Änderung der Betreuungsregelung, des Einkommens eines Elternteils oder wegen besonderer Bedürfnisse oder Begabungen Ihres Kindes. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten.
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