HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine maschinelle Übersetzung handelt, die ein grundlegendes Verständnis unserer Webinhalte vermittelt. Es handelt sich um eine wörtliche Übersetzung, und bestimmte Wörter werden möglicherweise nicht genau übersetzt. De Kempenaer Advocaten N.V. haftet nicht für die Richtigkeit der Übersetzungen, die mit diesem Dienst erstellt wurden.

Inhaltsübersicht

Gilt das Notstandsgesetz für meinen Mietvertrag?

Sie haben eine Immobilie vorübergehend vermietet und von Ihrem Mieter einen Antrag auf Verlängerung erhalten. Vielleicht möchten Sie aber auch selbst eine befristete Verlängerung vorschlagen. Sie haben gehört, dass das Gesetz über die befristete Verlängerung von befristeten Mietverträgen hierfür Möglichkeiten bietet. Bevor Sie den nächsten Schritt tun, sollten Sie sich fragen: Gilt das Gesetz über die befristete Verlängerung von befristeten Mietverträgen für meinen Mietvertrag?

Erstens muss es sich um einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von höchstens 2 Jahren (bei selbständiger Unterkunft) oder von höchstens 5 Jahren (bei Zimmervermietung und anderen nicht selbständigen Unterkünften) handeln. Allerdings fällt nicht jeder Pachtvertrag, der unter diese Beschreibung fällt, auch unter dieses Gesetz. Es gibt auch Mietverträge mit einer Laufzeit von 2 Jahren oder weniger, aber mit einer so genannten diplomatischen Klausel (der Zwischenmietvertrag). Oder es kann sich um einen Mietvertrag handeln, der naturgemäß nur von kurzer Dauer ist. In diesem Fall gelten andere Regeln als bei einem "normalen" befristeten Mietvertrag (wie z. B. in diesem Fall ). Auch für einen Mietvertrag auf der Grundlage einer Leegstandwet-Genehmigung gelten andere Regeln.

Als nächstes ist das Enddatum des Mietvertrags von Bedeutung. Nur wenn der Mietvertrag nach dem 31. März 2020 und vor dem 1. September 2020 endet, gilt das Notstandsgesetz. Für den Fall, dass der Vermieter das Ende des Mietverhältnisses vor dem 12. März 2020 angekündigt hat, sieht das Notstandsgesetz eine andere Regelung vor.

Schließlich scheint das Notstandsgesetz nicht anwendbar zu sein, wenn der Mieter gekündigt hat, auch wenn dies im Gesetz nicht so deutlich zum Ausdruck kommt.

Verfolgen Sie sie noch? Wir können helfen. Rufen Sie unsere Spezialisten unter 026-3522824 an oder schicken Sie eine E-Mail an huurrecht@dekempenaer.nl. Wir können Ihnen auch mehr über die Möglichkeiten unseres 'Spoedwet-spoedpakket' erzählen, mit dem wir Ihnen alle Sorgen um Erweiterungswünsche abnehmen.

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