Die Unterhaltszahlungen müssen jedes Jahr zum 1. Januar indexiert werden. Lesen Sie mehr darüber, wie Sie dies tun können.
Unterhaltszahlungen um 3% gestiegen
Die Indexierungszahlen zum 1. Januar 2021 für Partner- und Kindesunterhalt wurden im November bekannt. Siehe auch unseren früheren Bericht zu diesem Thema. Laut Gesetz werden alle Unterhaltszahlungen zum 1. Januar 2021 um 3 % indexiert/erhöht. Dies ist nur dann anders, wenn unterschiedliche Vereinbarungen getroffen wurden.
Als Unterhaltspflichtiger sollten Sie selbst über die Indexierung nachdenken!
Als unterhaltsberechtigte Person können Sie die unterhaltspflichtige Person darauf hinweisen.
Berechnung des neuen Unterhaltsbetrags
Eine Berechnung des neuen Betrags ab 2021 kann hiervorgenommen werden .
Mustertext für den Brief an Ihren Ex-Partner
Nachstehend finden Sie einen Mustertext, um Ihren Ex-Partner an die Indexierung zu erinnern.
Am besten ......................,
Wie Sie wissen, werden die Unterhaltszahlungen jedes Jahr neu festgelegt. Letztes Jahr zahlten Sie € ....... pro Monat an Unterhaltszahlungen und € ....... pro Monat an Ehegattenunterhalt.
Der Indexierungssatz beträgt in diesem Jahr 3 %. Ab dem 1. Januar 2021 mache ich daher die Indexierung geltend und bitte Sie, ab diesem Datum den neuen Unterhalt von ...... € für den Kindesunterhalt und ....... € für den Partnerunterhalt zu zahlen.
Weitere Informationen zur Indexierung finden Sie unter www.lbio.nl/indexering. Hier können Sie auch Ihre eigene Berechnung vornehmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit.
Wenn die Indexierung jahrelang nicht gezahlt wurde, ist es möglich, die "vergessene" Indexierung bis zu fünf Jahre zurückzufordern. In diesem Fall erfolgt eine Berechnung der Rückstände auf www.lbio.nl/indexering und fügen Sie die Berechnung Ihrem Schreiben bei. Fügen Sie den folgenden Text in Ihr Schreiben ein:
Ich beantrage hiermit auch die Indexierung der letzten fünf Jahre. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf € ................
Ich bitte Sie, mir diesen Betrag innerhalb einer Woche ab dem heutigen Datum auf das Konto .............. zu überweisen.
Ihr Ex-Partner ist nicht kooperativ
Wenn Ihr Ex-Partner nicht bereit ist, an der Erhöhung mitzuwirken, können Sie den Gerichtsvollzieher oder das LBIO einschalten. Die Unterhaltszahlungen müssen in einem Beschluss (= Gerichtsurteil) festgelegt werden.
Änderung der Wartung, z.B. durch Corona
Wenn sich Ihre Lebensumstände oder die Ihres Ex-Partners wesentlich ändern, z. B. durch Einkommensverluste infolge der Corona-Krise, können Sie die Unterhaltszahlungen ändern lassen. Siehe auch unseren Artikel über Einkommensverluste und Unterhaltszahlungen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren!