HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine maschinelle Übersetzung handelt, die ein grundlegendes Verständnis unserer Webinhalte vermittelt. Es handelt sich um eine wörtliche Übersetzung, und bestimmte Wörter werden möglicherweise nicht genau übersetzt. De Kempenaer Advocaten N.V. haftet nicht für die Richtigkeit der Übersetzungen, die mit diesem Dienst erstellt wurden.

Inhaltsübersicht

2021, ein neues Jahr: Denken Sie über die Indexierung von Unterhaltszahlungen nach!

Die Unterhaltszahlungen müssen jedes Jahr zum 1. Januar indexiert werden. Lesen Sie mehr darüber, wie Sie dies tun können.

Unterhaltszahlungen um 3% gestiegen

Die Indexierungszahlen zum 1. Januar 2021 für Partner- und Kindesunterhalt wurden im November bekannt. Siehe auch unseren früheren Bericht zu diesem Thema. Laut Gesetz werden alle Unterhaltszahlungen zum 1. Januar 2021 um 3 % indexiert/erhöht. Dies ist nur dann anders, wenn unterschiedliche Vereinbarungen getroffen wurden.

Als Unterhaltspflichtiger sollten Sie selbst über die Indexierung nachdenken!
Als unterhaltsberechtigte Person können Sie die unterhaltspflichtige Person darauf hinweisen.

Berechnung des neuen Unterhaltsbetrags

Eine Berechnung des neuen Betrags ab 2021 kann hiervorgenommen werden .

Mustertext für den Brief an Ihren Ex-Partner

Nachstehend finden Sie einen Mustertext, um Ihren Ex-Partner an die Indexierung zu erinnern.

Am besten ......................,

Wie Sie wissen, werden die Unterhaltszahlungen jedes Jahr neu festgelegt. Letztes Jahr zahlten Sie € ....... pro Monat an Unterhaltszahlungen und € ....... pro Monat an Ehegattenunterhalt.


Der Indexierungssatz beträgt in diesem Jahr 3 %. Ab dem 1. Januar 2021 mache ich daher die Indexierung geltend und bitte Sie, ab diesem Datum den neuen Unterhalt von ...... € für den Kindesunterhalt und ....... € für den Partnerunterhalt zu zahlen.

 

Weitere Informationen zur Indexierung finden Sie unter www.lbio.nl/indexering. Hier können Sie auch Ihre eigene Berechnung vornehmen.

Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Wenn die Indexierung jahrelang nicht gezahlt wurde, ist es möglich, die "vergessene" Indexierung bis zu fünf Jahre zurückzufordern. In diesem Fall erfolgt eine Berechnung der Rückstände auf www.lbio.nl/indexering und fügen Sie die Berechnung Ihrem Schreiben bei. Fügen Sie den folgenden Text in Ihr Schreiben ein:

Ich beantrage hiermit auch die Indexierung der letzten fünf Jahre. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf € ................
Ich bitte Sie, mir diesen Betrag innerhalb einer Woche ab dem heutigen Datum auf das Konto .............. zu überweisen.

Ihr Ex-Partner ist nicht kooperativ

Wenn Ihr Ex-Partner nicht bereit ist, an der Erhöhung mitzuwirken, können Sie den Gerichtsvollzieher oder das LBIO einschalten. Die Unterhaltszahlungen müssen in einem Beschluss (= Gerichtsurteil) festgelegt werden.

Änderung der Wartung, z.B. durch Corona

Wenn sich Ihre Lebensumstände oder die Ihres Ex-Partners wesentlich ändern, z. B. durch Einkommensverluste infolge der Corona-Krise, können Sie die Unterhaltszahlungen ändern lassen. Siehe auch unseren Artikel über Einkommensverluste und Unterhaltszahlungen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren!

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Kostenlose Online-Beratung vor dem Familiengericht

Sie können uns unverbindlich alle Fragen zu Scheidung, Umgangsrecht, Unterhalt, Eheverträgen und Erbrecht stellen. Unsere Sprechstunden wurden eingestellt, aber es ist weiterhin möglich, Fragen per Telefon oder Videoanruf zu stellen, zum Beispiel über WhatsApp. Rufen Sie an. 026 – 35 22 888 Oder senden Sie uns eine Nachricht.

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