An diese können Sie sich auch wenden, wenn unsere Kanzlei Ihren Beschwerden nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang schriftlich bearbeitet hat.

Schiedsstelle der Anwaltschaft

Um der Schiedsstelle eine Beschwerde vorzulegen, müssen Sie den Fragebogen der Schiedsstelle der Anwaltschaft ausfüllen und der Schiedsstelle zusenden. Auf dem Fragebogen geben Sie nicht nur Ihre Beschwerden an, sondern auch Ihren Lösungsvorschlag. Die Schiedsstelle bearbeitet die Angelegenheit auf der Grundlage der Schiedsordnung der Schiedsstelle der Anwaltschaft (reglement Geschillencommissie Advocatuur). Mithilfe einer Checkliste können Sie selbst prüfen, ob die Schiedsstelle Ihre Beschwerde bearbeiten kann.

Weitere Informationen

Sie können Ihre Beschwerde bis spätestens zwölf Monate nach der schriftlichen Reaktion unserer Kanzlei bei der Schiedsstelle der Anwaltschaft vorlegen. Danach verfällt diese Möglichkeit. Die Checkliste, der Fragebogen und das Reglement finden Sie auf  www.geschillencommissie.nl.
Sie können auch Kontakt mit dem Sekretariat der Schiedsstelle der Anwaltschaft aufnehmen: Geschillencommissie Advocatuur, Postbus 90600, 2509 LP Den Haag, Niederlande. Telefon +31 (0)70 310 53 10. weiter >>