Beschwerde- und Schiedsregelung
Auf unsere Dienstleistungen findet die Beschwerde- und
Schiedsregelung für die Anwaltschaft (Klachten- en
Geschillenregeling Advocatuur) Anwendung.
Das vom Allgemeinen Rat (Algemene Raad) entwickelte Modell
diente als Leitfaden für unsere Beschwerderegelung.
Unsere interne Beschwerderegelung
Wenn Sie mit der Qualität unserer Dienstleistung oder der Höhe
des Rechnungsbetrags unzufrieden sind, legen Sie Ihre Beschwerde
bitte zunächst Ihrem Anwalt vor. Sie müssen Ihre Beschwerde
innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, an dem Sie das
Handeln oder Unterlassen, das Anlass für Ihre Beschwerde war, zur
Kenntnis genommen haben ober nach vernünftigem Ermessen zur
Kenntnis hätten nehmen können, vorlegen.
Innerhalb von vier Wochen
Unsere Kanzlei wird Ihnen eine Lösung für das entstandene
Problem stets innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beschwerde
schriftlich bestätigen. Wenn unsere Kanzlei Ihre Beschwerden Ihrer
Meinung nach nicht zufriedenstellend gelöst haben sollte, können
Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die Schiedsstelle der Anwaltschaft
(Geschillencommissie Advocatuur) wenden.
An diese können Sie sich auch wenden, wenn
unsere Kanzlei Ihren Beschwerden nicht innerhalb von vier Wochen
nach Eingang schriftlich bearbeitet hat.
Schiedsstelle der Anwaltschaft
Um der Schiedsstelle eine Beschwerde vorzulegen,
müssen Sie den Fragebogen der Schiedsstelle der Anwaltschaft
ausfüllen und der Schiedsstelle zusenden. Auf dem Fragebogen geben
Sie nicht nur Ihre Beschwerden an, sondern auch Ihren
Lösungsvorschlag. Die Schiedsstelle bearbeitet die Angelegenheit
auf der Grundlage der Schiedsordnung der Schiedsstelle der
Anwaltschaft (reglement
Geschillencommissie Advocatuur). Mithilfe einer Checkliste
können Sie selbst prüfen, ob die Schiedsstelle Ihre Beschwerde
bearbeiten kann.
Weitere Informationen
Sie können Ihre Beschwerde bis spätestens zwölf Monate nach der
schriftlichen Reaktion unserer Kanzlei bei der Schiedsstelle der
Anwaltschaft vorlegen. Danach verfällt diese Möglichkeit. Die
Checkliste, der Fragebogen und das Reglement finden Sie auf
www.geschillencommissie.nl.
Sie können auch Kontakt mit dem Sekretariat der Schiedsstelle der
Anwaltschaft aufnehmen: Geschillencommissie Advocatuur, Postbus
90600, 2509 LP Den Haag, Niederlande. Telefon +31 (0)70 310 53 10.
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