Inhoudsopgave

Internationaler Handelskauf: trotz mangelhafter Ware kein Geld zurück?! Mit 7 Richtlinien um Problemen vorzubeugen

Bei einem internationalen Handelskauf ist es schnell passiert dass Sie ein mangelhaftes Produkt erworben haben und trotzdem kein Geld zurückerhalten. Um Problemen vorzubeugen und doch Rückerstattung Ihres Geldes zu erhalten haben wir hiernach einige zu beachtende Punkte für Sie zusammengefasst.

Wenn ein Unternehmen bei einem in einem anderen Land niedergelassenem Unternehmen ein Produkt erwirbt, findet in beiden Ländern geltendes, internationales Recht Anwendung, insbesondere geht es um das so genannte Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommen[1]. Die Gesetzgebung aus diesem Vertrag ist sogar höher als das nationale Recht. Das bedeutet, dass auch wenn deutsches oder niederländisches Recht auf den internationalen Kaufvertrag Anwendung findet, trotzdem die Regeln aus dem Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommen gelten und sogar zuerst angewendet werden müssen. So kann eine Situation sich schnell anders entwickeln als zunächst gedacht.

 

Das Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommen

Untersuchungs- und Beschwerdepflicht bei Mängeln

Auf Grund des Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommen ist der Käufer verpflichtet die bestellten Güter so schnell wie möglich nach Erhalt zu kontrollieren (die so genannte Untersuchungspflicht). Eventuelle Mängel müssen begründet beim Verkäufer gemeldet werden (die so genannte Beschwerdepflicht/Reklamation). Die Kontrolle und die Reklamation müssen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nachdem der Käufer die Mängel festgestellt hat, oder davon auszugehen ist das er diese festgestellt haben muss, stattfinden.

Frist

Der Käufer muss spätestens innerhalb von zwei Jahren nachdem er das Produkt erhalten hat reklamieren, ungeachtet dessen ob Mängel festgestellt wurden oder nicht. Es ist zu beachten, dass nach zwei Jahren alle Rechte verfallen.

Garantie

Die Pflicht zu kontrollieren kann weniger schwerwiegend sein oder sogar verfallen wenn der Lieferant eine Garantie abgegeben hat. Die genannte Frist von zwei Jahren kann demnach länger sein wenn auch die Garantie länger ist.

Internationale Rechtsprechung

In der internationalen Rechtsprechung werden die Regeln des Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommens streng eingehalten. Der genannte angemessene Zeitraum betrifft einen kurzen Zeitraum der auch im deutschen Recht Anwendung findet; für Niederländer hingegen wird dieser Zeitraum anders ausgelegt als im niederländischen Recht.

Sollte der Käufer reklamieren obwohl ihm vorgeworfen wenden kann, dass er die Ware nicht geprüft hat oder nicht rechtzeitig reklamiert hat, verliert er seine Rechte. Dasselbe gilt wenn er erst nach zwei Jahren nach Erhalt reklamiert. Das kann sehr ärgerlich sein wenn es um Mängel geht die nicht direkt zu erkennen waren. Dies wird auch das „Schwert des Damokles“ des Wiener Kaufrechts genannt.

Nicht oder zu spät entdeckte Mängel sind übrigens nicht außergewöhnlich: oft können bei Erhalt die Mängel nicht direkt entdeckt werden, zum Beispiel bei nicht sichtbaren oder verborgenen Mängeln. Hierfür ist manchmal sogar eine fachmännische Kontrolle erforderlich. Außerdem besteht dabei das Risiko, dass das Produkt beschädigt wird.

Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommens

Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens kann zwischen dem Käufer und Verkäufer ausgeschlossen werden, beispielsweise über die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Kaufvertrag. Reklamationen müssen dann mit Hilfe des auf den Kaufvertrag anzuwendenden Rechts beurteilt werden.

Der Ausschluss des Wiener Kaufrechts ist allerdings nicht direkt zu empfehlen. Das Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommen befasst immerhin Regeln die versuchen Übersicht im internationalen Kaufrecht zu schaffen und die einen Großteil des internationalen Handels zwischen Unternehmen eindeutig und einfach verlaufen lassen. Im allgemeinen kann gesagt werden das vor allem Verkäufer, in der Regel stärker als Käufer, von diesen Regeln profitieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wenn das Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommen über die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen wird, muss gut aufgepasst werden dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die richtige Art und Weise rechtsverbindlich vereinbart werden.

Das internationale Handelsrecht stellt hohe Anforderungen an die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Oft verweist eine Partei mit einem Standardtext auf die Anwendbarkeit ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder tut die Vertragspartei dasselbe. Eine alleinige Verweisung reicht allerdings nicht aus und führt im internationalen Handelsverkehr in der Regel dazu, dass keine der beiden allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung findet. Ein eventueller Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommens oder die Wahl für ein bestimmtes Recht oder ein bestimmtes Gericht gilt dann also nicht. Die Praxis zeigt, dass dies oft zu unerwarteten Überraschungen und rechtlichen Komplikationen führt und Ergebnisse mit sich bringt die weder der Käufer noch der Verkäufer erwartet haben.

7 Richtlinien

Um Problemen vorzubeugen hat unser Team international tätiger Rechtsanwälte und Juristen die folgenden Richtlinien für Sie zusammengefasst:

1:            Schenken Sie den Bestimmungen des Kaufvertrages ausreichend Beachtung und passen Sie auf dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die richtige Art und Weise Anwendung finden;

2:            Schenken Sie den Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen Beachtung; schließen Sie eventuell eine oder mehrere Bedingungen aus oder ändern Sie diese ab;

3:            Schließen Sie als Verkäufer nicht ohne Weiteres das Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommen aus;

4:            Vereinbaren Sie dass der Lieferant eine Garantie für das Produkt abgibt;

5:            Kontrollieren Sie das Produkt direkt bei Erhalt (strukturieren und dokumentieren Sie die Eingangskontrolle), eventuell mit Hilfe eines externen Fachmannes;

6:            Um unsichtbaren und verborgenen Mängeln vorzubeugen: bestellen Sie falls notwendig ein weiteres Produkt aus derselben Produktionsreihe um besser kontrollieren zu können;

7:            Fragen Sie uns nach den neuesten Regeln für Ihren Vertragstext.

Mehr erfahren?

Kontaktieren Sie uns unter +31 26  3522 805 oder per E-Mail an germandesk@dekempenaer.nl

 

 

[1]Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, Wien, 11. April 1980

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